Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenIhr Spezialist für Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen

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Konstante Risikoabsicherung – R1

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Absicherung


Die Absicherung RisikoLeben Comfort enthält zusätzlich zur Todesfallleistung die Leistungen Verlängerungsoption, Sofortleistung und Nachversicherungsgarantie Plus. Die Absicherung RisikoLeben Premium enthält zusätzlich zu den Leistungen aus RisikoLeben Comfort die Leistungen Familienschutz und Extraleistung Pflege.

Ergebnis
 
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Persönliche Daten
Versicherungsnehmer/-in:
Versicherte Person:
Rechtsnachfolger
Wer soll die Versicherungsleistung erhalten?
Bankverbindung und weitere Daten
SEPA-Lastschriftmandat

Sofern Sie Zahlungen mittels Lastschrift wünschen, benötigen wir folgende Angaben:

Angaben gemäß Geldwäschegesetz

Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Ihnen die nachfolgenden Fragen zu stellen.

Erfolgen die Beantragung und die Beitragszahlung auf Ihre eigene Veranlassung?
* Politische exponierte Person (PeP)

Wir sind gesetzlich verpflichtet, zu fragen, ob Sie oder der Bezugsberechtigte eine politisch exponierte Person sind.
Politisch exponierte Personen sind alle natürlichen Personen, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausüben, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist.
Politische exponierte Personen sind insbesondere Staats- und Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder, Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien, Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Leitungsorgane von Rechnungshöfen und Zentralbanken, Botschafter, hochrangige Offiziere der Streitkräfte, Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen, Direktoren und Mitglieder von Leitungsorganen einer internationalen oder europäischen Organisation.
Dies gilt ebenso für Familienmitglieder einer dieser Personen.

Angaben nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Ihnen die nachfolgenden Fragen zu stellen.

Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung liegt gemäß § 7 Nummer 34 c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vor, wenn die Versicherung der Absicherung

  • eines Darlehens- oder Leasingnehmers oder seiner Hinterbliebenen oder
  • eines Vertrages über einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder
  • eines Vertrages über eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe oder
  • aus einem Vertrag über ein Teilzahlungsgeschäft

dient und die Versicherungsleistung bestimmungsgemäß ganz oder teilweise auf die Erfüllung der Ansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gerichtet ist.

Darunter fallen zum Beispiel folgende Verträge, bei denen Ausfallrisiken durch den Abschluss einer Restschuldversicherung abgedeckt werden:

  • Darlehens- und Leasingverträge
  • Vereinbarungen über die Rückzahlung der Darlehenssumme in Raten oder einem Einmalbetrag
  • Annuitätendarlehen zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs
  • Teilzahlungsverträge
  • Stundungsverträge
  • Verträge zum entgeltlichen Zahlungsaufschub
Weitere Versicherung oder Überkreuzversicherung

Als Überkreuzversicherung wird hier eine Kombination von zwei Versicherungen bezeichnet, bei denen bei der ersten Versicherung Person A Versicherungsnehmer ist und Person B die versicherte Person. Bei der zweiten Versicherung dagegen ist Person B Versicherungsnehmer und Person A die versicherte Person.

Risikofragen

Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen zu gefahrerheblichen Umständen beantworten.

Sie sind verpflichtet, diese Fragen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Falls Sie die gestellten Fragen falsch oder nicht vollständig beantworten, kann dies dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Je nach Verschulden der vertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann uns dies zum Rücktritt, zur Kündigung oder zu einer Vertragsanpassung berechtigen.

Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen zur Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gem. § 19 Abs. 5 VVG Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht.

Angaben zur Risikobeurteilung der versicherten Person
Näheres zu den Angaben zur Risikobeurteilung der versicherten Person, die mit "Ja" beantwortet wurden

Für die gewählte Variante können die nachfolgenden Risikofragen beantwortet werden.
Sie möchten keine vereinfachten Risikofragen, sondern die normalen Risikofragen beantworten? Dann entfernen Sie bitte das Häkchen bei "Vereinfachte Risikofragen".

Bitte beachten Sie, dass die vereinfachte Risikoprüfung nur erfolgreich abgeschlossen werden kann, wenn Sie die folgenden Fragen an dieser Stelle beantworten. Falls Sie die Angaben zu den vereinfachten Risikofragen erst im Antrag machen, kann die vereinfachte Risikoprüfung erst im Rahmen der Antragsbearbeitung stattfinden.

(Bergsport: Nur alpines Klettern ab Schwierigkeitsgrad 7 oder Bergsteigen/Skitouren über 4000 Meter Höhe. Flugsport: nur Paragliding, Drachenfliegen, Fallschirmspringen. Tauchsport: nur bei Tauchtiefen größer als 40 Meter.)

(Nicht angegeben werden müssen: Empfängnisverhütung, Behandlungen von Atemwegs-, Magen-/Darm- oder Harnwegsinfekten)

(Nicht angegeben werden müssen: Atemwegs-, Magen-/Darm- oder Harnwegsinfekte, Verletzungen an Knochen, Bändern oder Sehnen)

Nähere Angaben zu den Risikofragen, die mit "Ja" beantwortet wurden
 
 
 
 
Angaben zur Risikobeurteilung der versicherten Person
Näheres zu den Angaben zur Risikobeurteilung der versicherten Person, die mit "Ja" beantwortet wurden
Angaben zum Gesundheitsrisiko der versicherten Person

Die in den folgenden Gesundheitsfragen genannten Beispiele sind keine abschließende Aufstellung, sondern dienen zur Veranschaulichung der Fragestellung.

Näheres zu den Angaben zum Gesundheitsrisiko der versicherten Person, die mit "Ja" beantwortet wurden
Einwilligung zur werblichen Kontaktaufnahme (freiwillig)

Hiermit willige ich ein, dass mich die Gesellschaften der LV 1871 Unternehmensgruppe¹ aus dem Bereich Versicherungsprodukte sowie zu besonderen Angeboten (Onlineshop, Gewinnspiele, Kundenumfragen) per E-Mail und/oder Telefon zu Werbezwecken kontaktieren.

Sie können diese Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne Kosten oder Auswirkung auf das Vertragsverhältnis, widerrufen, z.B. per E-Mail unter kundenservice@lv1871.de.

¹ Lebensversicherung von 1871 a. G. München, Delta Direkt Lebensversicherung AG München, TRIAS Versicherung AG, LV 1871 Private Assurance AG, LV 1871 Pensionsfonds AG, Magnus GmbH.

Vorvertragliche Informationen und Antrag herunterladen

Bitte laden Sie sich die vorvertraglichen Informationen herunter, füllen Sie alle Angaben zur Schweigepflichtentbindung im Antrag aus und reichen ihn uns zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses ein.